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Sie sollten beim Kauf eines Retrievers unbedingt darauf achten, dass der Hund Papiere hat, die von einem dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehörenden Zuchtverein ausgestellt wurden. Warum halten wir das für so wichtig? Es gibt zwei wesentliche Gründe dafür, dass wir VDH-Papiere (für in Deutschland gezüchtete Hunde) oder VDH-anerkannte Papiere (für ausländische Hunde) für unerlässlich halten:

1. Der Hundehandel ist für die Hunde, ihre Besitzer und die gesamten Rassen die schlimmste Geißel. Die »Produktion« von Welpen in Wurfanstalten, die unablässige Ausnutzung der Mutterhündinnen bis zu deren totaler Erschöpfung, das Nichtbeachten der hygienischen Mindestvoraussetzungen, das Fehlen an Sozialisation der Welpen, die viel zu frühe Trennung der Welpen von Mutter und Geschwistern führt zu unsagbarem Unglück bei den betroffenen Hunden und in aller Regel auch bei den Käufern solcher Welpen, die in vielen Fällen ihr Leben lang (das oft nur kurz währt) krank und häufig unfähig zur Bindung an den Menschen sind.

Leider besteht zwischen den Hundehändlern und den Züchtern, die sich nicht den Vorschriften des VDH unterstellen (»Schwarzzüchter«), eine oft enge Verbindung. So kaufen manche solcher Züchter Welpen vom Hundehändler zu, um ihre vielleicht tatsächlich vorhandenen Würfe »aufzustocken«. Dass dies in betrügerischer Absicht geschieht, ist klar: Der Welpenkäufer kann im Nachhinein nicht mehr feststellen, wer die Vorfahren seines Hundes, ja nicht einmal, wer seine Mutter ist. Stellt er das später fest und bemüht sich, etwas über den Hintergrund seines Hundes in Erfahrung zu bringen, so wird er oft merken, dass ihm sein »Züchter« alle notwendigen Informationen verweigert. So wird in vielen Fällen der Kontakt der Welpenkäufer untereinander peinlich vermieden, damit diese nicht gemeinsam gegen den Züchter vorgehen können.

Dem kommerziellen Hundehandel muss – vor allem zum Wohl unserer Hunde und aus tierschützerischen Gründen – mit allen Kräften Einhalt geboten werden!

2. Solche Zuchten, in denen ohne erkennbare betrügerische Absicht, aber auch ohne irgendwelche Einsichten in die Bedingungen und Notwendigkeiten der Zucht einfach Hunde vermehrt werden (sonst würden sich die »Züchter« ja nicht den am Tierschutzgesetz orientierten, strengen Zuchtbestimmungen der VDH-Zuchtvereine entziehen), schaden ebenfalls dem Wohl unserer Rassen. Das hängt mit dem Prinzip der Hundezucht zusammen. Zucht heißt nicht blindes, unkontrolliertes Hundevermehren, egal ob aus emotionalen oder wirtschaftlichen Gründen. Die Reinzucht einer Rasse besteht ja gerade darin, dass über viele Generationen hinweg immer nur Hunde mit robuster Gesundheit und mit den für die Rasse erwünschten Eigenschaften ausgewählt und zur Zucht verwendet werden. Die verwendeten Linien und ihre Eigenschaften, die Gesundheitswerte und die Prüfungsergebnisse aller Ahnen und Nachkommen müssen selbstverständlich lückenlos dokumentiert sein, damit eine positive Wirkung der Zucht auf die Rasse überhaupt möglich ist. Kein Tier, das den Zuchtbestimmungen nicht entspricht, darf zur Zucht zugelassen werden.

  • Nur VDH-Papiere bieten Gewähr dafür, dass die in ihnen dokumentierte Abstammung für den Hund auch den Tatsachen entspricht, da die zuchtbuchführende Stelle eine unabhängige Instanz ist. Viele andere »Zuchtvereine« geben Blankoformulare aus, die vom Züchter selbst nach seinen Wünschen ausgefüllt werden. Da findet man dann Angaben über Elterntiere, die zum Zeitpunkt des Deckens nicht mehr lebten, oder ein bekannter Rüde taucht plötzlich als Muttertier auf. Wer sicher sein möchte, dass die in der Ahnentafel seines Hundes aufgeführten Vorfahren auch tatsächlich die Vorfahren seines Hundes sind, muss einen Hund von einem VDH-Züchter erwerben. Da die Zuchtbücher der VDH-Retrieververeine geschlossen sind, ist es nicht gestattet, andere Rassen, die unter Umständen bei Retrievern unerwünschte Eigenschaften einbringen, einzukreuzen (z. B. können bei Welpen aus einer Paarung von blondem Hovawart und Golden Retriever unerwünschte Schärfe und Aggression auftreten; diese Welpen sind aber vom Welpenkäufer u. U. nicht als Rassemischlinge zu identifizieren).
  • Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer und allgemein kynologischer Art nachweisen; sie müssen auch nachweisen, dass sie in der Lage sind, für eine optimale Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu sorgen, solange diese noch bei der Mutterhündin sind. Die Zuchtstätten müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es werden hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt. Jeder Zwinger wird vor seiner Zulassung kontrolliert. Der Züchter ist verpflichtet, seinen Welpenkäufern alle verfügbaren Informationen über den Welpen weiterzugeben; er wird sich darüber hinaus weiter selbst verpflichten, »seine« Welpenkäufer während des gesamten Lebens der von ihm gezüchteten Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen.
  • Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine sind verpflichtet, ihren Züchtern bestimmte Mindestauflagen zu machen bezüglich der für eine Zuchtzulassung notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer Zuchttiere. Im DRC bedeutet das, dass der Hund an Hüftgelenken und Ellbogen geröntgt wird und dass diese Röntgenaufnahmen durch einen hierfür vom Verein bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert werden. Es kommt häufig vor, dass der Röntgen-Tierarzt selbst eine vom
    Gutachter abweichende Einschätzung abgibt, wodurch eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist. Nur begutachtete Ergebnisse sind vergleichbar und damit auch aussagefähig.
  • Zusätzlich zu Hüftgelenken und Ellbogen müssen Zuchttiere jährlich auf erbliche Augenkrankheiten untersucht werden.
  • Speziell für die Retrieverzucht gilt: die VDH-Vereine verlangen von ihren Zuchttieren einen Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass nur sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste Retriever mit dem typischen Wesen in die Zucht gelangen. Die meisten derjenigen Retriever, mit denen außerhalb des VDHs gezüchtet wird, waren selbst – oder ihre Vorfahren – Hunde mit VDH-Papieren, die jedoch die Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen nicht erhalten konnten. Wenn mit solchen Hunden dennoch gezüchtet wird, ist dies für die Rasse selbstverständlich von Schaden, da die Gefahr des Verlusts rassetypischer Eigenschaften groß ist. Dies zeigt sich leider immer häufiger in Berichten über aggressive, sogar dem Menschen gegenüber bissige und unerziehbare Retriever – sehr zum Schaden des Ansehens unserer Retrieverrassen.

DRC e.V. ist nicht gleich DRC e.V.
FCI ist nicht gleich FCI.

Der „Deutsche Rassehundeclub“, ein anderer Verein, der nicht wie der Deutsche Retriever Club, VDH-Mitglied ist, firmiert unter derselben Abkürzung. Dies führt leider immer wieder zu Fehlinformationen und Enttäuschungen bei den Welpenkäufern. Auch die Abkürzung „FCI“ ist nicht einmalig. Eine spanische Hunde-Organisation, der sich auch deutsche „Züchter“ außerhalb des VDH angeschlossen haben, sorgt mit derselben Abkürzung für Verwirrung.
Achten Sie daher unbedingt auf die Bestätigung der VDH/FCI-Mitgliedschaft!

Quelle: www.drc.de